Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 108/1962
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 624
Dokument im Original

Der Gesetzesentwurf legt fest, dass von den Sammelstellen die Summe von 5 Mio öS bereitgehalten werden soll, um bisher unberücksichtigt gebliebene Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz zu regeln. Die darüber hinaus verbleibenden Mittel sollen im Verhältnis 80:20 auf die Sammelstelle A und B aufgeteilt werden.