Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 106/1946 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 14 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 91 |
Der Ausschussbericht streicht die Wichtigkeit des Gesetzes für die Klärung der Rechtslage heraus und betont, dass mit dem vorliegenden Entwurf nun ein Gesetz geschaffen werde, „das die Ungültigkeit all der Rechtsgeschäfte und sonstigen Rechtshandlungen formell ausspricht, durch welche in den sieben Jahren, seit dem März 1938, die rechtmäßigen Eigentümer aus ihren Rechten verdrängt wurden“ (S. 1). Einige wenige stilistische Änderungen werden vorgenommen und der Gesetzesentwurf zur Genehmigung empfohlen.