Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 173/1962 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 649 |
Von der Vermögensverfallsamnestie sind nach den beiden ersten Novellierungen nur mehr Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder Personen ehemals deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem 16.7.1958 die österreichische oder eine andere Staatsbürgerschaft erworben haben, ausgenommen gewesen. Aufgrund des österreichisch-deutschen Finanz- und Ausgleichsvertrages sind nun diese Personen auch in die Amnestie einzubeziehen. Zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes ist die Rückübertragung mit einer Summe von öS 260.000 beschränkt gewesen. Außerdem wird die Frist für Rückübertragungsansuchen nach der 2. Vermögensverfallsamnestie-Novelle verlängert.