Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 177/1962
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 646
Dokument im Original

Das Gesetz soll für die nach dem Anmeldegesetz angemeldeten Sachschäden Entschädigung gewähren. Es geht um Gegenstände des Hausrates und um zur Berufsausübung erforderliche bewegliche Sachen. Auch ein Härteausgleich für Geschädigte, die keine Schäden in den genannten Rubriken anmelden konnten, ist vorgesehen. Mit einem Punktesystem werden die Schäden bemessen. In den erläuternden Bemerkungen wird ausgeführt, dass dieses Gesetz die Folge des Vertrages zwischen Österreich und Deutschland zur Regelung der Schäden von Vertriebenen, Umsiedlern und Verfolgten ist und dass ihm das Anmeldegesetz (BGBl 12/1962) vorausgegangen ist. Materiell stellt der Entwurf eine Erweiterung des Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetzes auf die im Anmeldegesetz erwähnten Personen dar. Aus gesetztechnischen Gründen und Gründen der Übersichtlichkeit ist darauf verzichtet worden, dass Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz einfach nur zu novellieren.