Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 208/1962 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 675 |
Nationalrat und Bundesrat haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Auslandsrenten-Übernahmegesetzes gleichlautende Entschließungen gefasst, denen nun mit der Regierungsvorlage entsprochen wird: Für Heimatvertriebene, die nach dem 1.6.1954 in den Bundesdienst getreten sind, sollen dieselben Regelungen wie für die vor diesem Datum in den Bundesdienst getretenen Heimatvertriebenen gelten. Dienstzeiten, die im Heimatstaat angesammelt worden sind, sollen als Versicherungszeiten beitragsfrei für die Bemessung des Ruhegenusses angerechnet werden. Die Regelungen gelten auch für Südtiroler und Kanaltaler Umsiedler. Die Bundesregierung ersucht die Länder, vergleichbare Regelungen zu treffen.