Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Verfassungsausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 118/1946
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 13
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 79
Dokument im Original

Die Schaffung der Medaille wird vom Ausschuss als „natürlicher Ausdruck des Dankes der Republik Österreich für die Verdienste um die Befreiung unseres Vaterlandes“ (S. 1) bezeichnet. Einerseits wird gemahnt, dass „bei Verleihung der Medaille an Österreicher strengster Maßstab anzulegen sei“ (S. 1), zugleich hält der Ausschuss es aber für wichtig, „daß an dem Festtag der Befreiung auch Österreicher ausgezeichnet werden, um eine formale Diskriminierung der ausländischen und österreichischen Befreiungstätigkeit zu vermeiden“ (S. 2). Darüber hinaus wird eine Entschließung angefügt, in der darauf gedrängt wird, „im Interesse der Beschleunigung des staatlichen und wirtschaftlichen Aufbaues Österreichs […] die Fragen der Behandlung der ehemaligen Nationalsozialisten, der Versorgung der Opfer des Naziterrors, der Außenhandelspolitik und der Wirtschaftsplanung“ (S. 2) baldigst zu lösen. Der Ausschuss empfiehlt die Genehmigung des Entwurfs.