Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Justizausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 180/1963
Zugehöriges Protokoll:GP X, SNr. 22
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP X, Beilagen-Nr. 201
Dokument im Original

Der Ausschuss hält nach Einholung eines diesbezüglichen Gutachtens fest, dass ein Täter, der „nur aus berechtigter Angst vor den drohenden Folgen eines Widerstandes gegenüber Anordnungen“ eine in der Regierungsvorlage definierte strafbare Handlung begangen hat, „nicht aus Willfährigkeit gegenüber solchen Anordnungen“ gehandelt hat (S. 1). Der Ausschuss schließt sich der Begründung der Regierungsvorlage an, nimmt eine Ergänzung des Titels der Regierungsvorlage vor und empfiehlt den Entwurf zur Genehmigung.