Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 78/1966
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XI, Beilagen-Nr. 21
Dokument im Original

Die seit 1923 bestehende Caisse Commune des Porteurs des Dettes Publiques Autrichienne et Hongroise (Paris) hat Zahlungen der Nachfolgestaaten der Monarchie im Namen der Inhaber gewisser Staatsschuldverschreibungen entgegengenommen und ausgeschüttet. Die Leistung Rumäniens ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vermögensvertrages noch offen gewesen. Die Ansprüche österreichischer Titelhalter an der Caisse Commune sind daher in die Globalsumme einbezogen worden. Mittlerweile kennt man die Anzahl der Titelhalter und kann eine gemäß Verteilungsgesetz errechnete Quote von US-Dollar 78.880 aus der Globalsumme ausscheiden.