Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 149/1966 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 88 |
Mit der vorliegenden neuerlichen Novellierung des Auffangorganisationengesetzes werden die Sammelstellen generell von der Entrichtung verschiedener Steuern befreit, da die durch die Sammelstellen „zur Verteilung kommenden Mittel ungeschmälert erhalten und nicht durch steuerliche Maßnahmen gemindert werden" (S. 2) sollen.