Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 148/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 148 |
Die Regierungsvorlage zu dieser 3. Novellierung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes verlängert die Frist für die Abgabe von Staatsbürgerschaftserklärungen bis zum 31.12.1946 und begründet dies damit, dass das Staatsbürgerschaftsrecht erst seit kurzem im ganzen Bundesgebiet anwendbar geworden ist und man mittels dieser Fristverlängerung Benachteiligungen von Anträgen der westlichen Bundesländer verhindern wolle. Die Frist, bis zu welcher ein Antrag auf Widerruf einer zwischen 1933 und 1938 erfolgten Ausbürgerung gestellt werden kann, wird bis 30.6.1947 verlängert. Dies wird mit der Annahme begründet, dass sich unter den nach Österreich zurückkehrenden Personen sicherlich Betroffene solcher Ausbürgerungen befinden, für welche die bisherige Frist zu kurz sei.