Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 231/1966 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 205 |
Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist die Schaffung einer Sonderregelung für den 26.10.1966, um ihn im Sinne des Feiertagsruhegesetzes 1957 zum gesetzlichen Feiertag erklären zu können. Da der Nationalfeiertag generell ein gesetzlicher Feiertag werden soll, hier aber gewisse Vorarbeiten, wie der Austausch mit einem anderen Feiertag, vonnöten sind, wird für das Jahr 1966 eine Sonderregelung getroffen.