Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
| Zu Gesetz: | BGBl Nr. 8/1952 |
|---|---|
| Zugehöriges Protokoll: | GP VI, SNr. 77 |
| Materialtyp: | Ausschussbericht |
| Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 486 |
Der Ausschuss hat zur Beratung der Regierungsvorlage einen Unterausschuss eingerichtet, der seinerseits einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, der nun dem Nationalrat vorgelegt wird. Artikel V ist darin nicht ausgeführt.


