Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 111/1967 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 107 |
Finnland leistet eine Entschädigungszahlung für die auf seinem Gebiet von der UdSSR in Anspruch genommenen, ehemals Österreichern gehörenden Vermögenswerte. Für die Weitergabe der völkerrechtlich unmittelbar der Republik Österreich zukommenden Globalsumme muss nun ein Verteilungsgesetz beschlossen werden.