Regierungsvorlage
| Zu Gesetz: | BGBl Nr. 259/1967 |
|---|---|
| Materialtyp: | Regierungsvorlage |
| Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 516 |
Die Regierungsvorlage will im Wesentlichen zwei schon lange erhobene Forderungen befriedigen. Sie bezweckt die Einführung einer dynamischen Anpassung der Renten an steigende Lebenshaltungskosten, wie sie bei den ASVG-Renten schon üblich ist. Außerdem sollen – wie es im KOVG schon seit 1950 möglich ist – OFG-Leistungen im Härtefall auch ohne Rechtsanspruch gewährt werden können. Weitere Details betreffen die Einführung einer analog zum KOVG gewährten Schwerstbeschädigtenzulage, die Vereinfachung der Renten (z.B. Wegfall der Frauenzulage zugunsten eines eigenen Rentensatzes für verheiratete Opfer), Dynamisierung auch des Hilflosenzuschusses.


