Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 294/1969 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP XI, SNr. 145 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 1352 |
Der Ausschuss hat einen Unterausschuss eingerichtet, der nach vier Sitzungen den Titel des Gesetzes abgeändert und eine Anlage beigefügt hat, damit klar zum Ausdruck kommt, dass es sich nicht um ein allgemeines Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz handelt, sondern um eines, das sich nur auf jene Gegenstände bezieht, die sich in Verwahrung des Bundesdenkmalamtes befinden und die in der Anlage aufgelistet sind. Die Anmeldefristen werden verlängert, da viele Antragsteller im Ausland leben. Der § 8, der sich auf die Sammelstellen bezieht, ist im Hinblick auf deren baldige Liquidierung, neu gefasst. Sonst sind kleinere Klarstellungen und Veränderungen vorgenommen worden, die sich darauf beziehen, dass das Gesetz nun später in Kraft tritt als die Regierungsvorlage vorgesehen hat. Der Ausschuss nimmt den Gesetzesentwurf in der abgeänderten Form einstimmig an.