Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 107/1970 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 1412 |
Die seit dem Vertrag mit dem Vatikan aus dem Jahr 1960 (BGBl 195/1960) vom Staat an die katholische Kirche jährlich überwiesene Summe soll infolge erhöhten Finanzbedarfs (intensive Bautätigkeit, „Baunachholbedarf“, S. 3) erhöht werden: „Diese der Befriedigung religiöser Bedürfnisse dienende Bautätigkeit muss als im öffentlichen Interesse gelegen angesehen werden, weil auch die katholische Kirche in Österreich […] öffentlich-rechtliche Stellung genießt“ (S. 3). Daher hat der Heilige Stuhl Österreich im Jahr 1969 um Verhandlungen in dieser Frage ersucht. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die Erhöhung des Fixbetrages um ein Drittel.