Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 350/1970 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XII, Beilagen-Nr. 165 |
Die Verbesserung der sozialen Absicherung der Kriegsopfer kann nur schrittweise geschehen, man beginnt bei den sozial Schwächeren unter ihnen, das sind jene, die nur oder vorrangig von der KOVG-Rente leben müssen. Die Regierungsvorlage nimmt außerdem Angleichungen bei den Witwenrenten an die ASVG-Renten vor. Bestimmte Vorschläge der Kriegsopfervertretung können aus budgetären Gründe nicht umgesetzt werden.