Initiativantrag der Abg. Michael Luptowitz (SPÖ) und Erwin Machunze (ÖVP)
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 311/1971 |
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Materialtyp: | Initiativantrag |
Nachweis: | GP XII, Beilagen-Nr. 73 |
Der Initiativantrag bezweckt eine Wiedereröffnung der nach dem Gesetz vorgesehenen, aber mittlerweile abgelaufenen Anmeldefrist. Der Anmeldezeitraum von 16 Monaten hat sich angesichts der verspätet aus dem Ausland einlangenden Anmeldungen als zu kurz erwiesen. Es soll vermieden werden, dass „von anmeldenden Staaten und im Ausland lebenden Personen der Vorwurf erhoben wird, wegen der relativ kurzen Anmeldefrist sei es zu keiner materiellen Prüfung berechtigter Ansprüche gekommen“ (S. 1).