Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 164/1972 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XIII, Beilagen-Nr. 234 |
Die Bedingung, dass ein Leben im Verborgenen unter unmenschlichen Bedingungen erfolgt sein muss, soll fallen. Außerdem muss dieses Leben im Verborgen nicht in Österreich stattgehabt sein, um zu den Anspruchsberechtigten zu gehören. Zudem sollen verschiedene OFG-Leistungen erhöht werden. Anpassungen an das KOVG sind ebenfalls vorgesehen.