Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 394/1973 |
---|---|
Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XIII, Beilagen-Nr. 729 |
Die Regierungsvorlage bezweckt im Wesentlichen die Milderung verschiedener Bedingungen, die nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1965 für die Verleihung der Staatsbürgerschaft notwendig gewesen sind, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass diese Bedingungen schwer zu erbringen sind. So wird nun in § 58c festgelegt, dass Personen, die sich zwischen 1933 und 1945 „aus politischen oder rassischen Gründen in das Ausland begeben mussten“ (S. 4), eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen (und daher die österreichische verloren) haben, sie bei Wohnsitzbegründung in Österreich wiedererlagen können. Dafür wird auch die Antragsfrist noch einmal verlängert.