Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 80/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 65 |
Da die Umsetzung des Wirtschaftssäuberungsgesetzes „in den Bundesländern jenseits der bestehenden Demarkationslinien“ (S. 1) erst verspätet – nämlich ab Februar 1946 – möglich gewesen ist, muss die Frist des Gesetzes verlängert werden.