Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 93/1975 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XIII, Beilagen-Nr. 1419 |
Die Regierungsvorlage novelliert das OFG, indem es in verschiedensten Bereichen Leistungen erhöht, den Kreis der Opfer ausweitet, Härten beseitigt und bestimmte erloschene Leistungen und Fristen wieder aufleben lässt.