Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 6/1970 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XI, Beilagen-Nr. 1415 |
Das Gesetz legt eine Erhöhung des staatlichen Zuschusses für den Sachaufwand der israelitischen Religionsgemeinschaft um ein Drittel fest, was als „gerechtfertigt und tragbar angesehen“ (S. 2) wird und auch bei den anderen Kirchen so geregelt worden ist.