Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 157/1946 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 11 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 64 |
Im Ausschuss wird Bezug genommen auf das am 1.2.1946 beschlossene Verwaltergesetz, das mit diesem Gesetzesentwurf so abgeändert wird, dass es für das ganze Gebiet Österreichs gelten kann. Der Entwurf legt fest, wer Verwalter sein darf und für welche Betriebe Verwalter eingesetzt werden sollen.