Bericht des Justizausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 102/1959 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VIII, SNr. 85 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 664 |
Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass die Volkszählung von 1951 keine geeignete Basis ist, um festzustellen, welche Gerichtssprengel das Slowenische als zusätzliche Amtssprache zulassen müssen. Dazu solle eine Minderheitenfeststellung erfolgen. Der Ausschuss nimmt die Regierungsvorlage mit geringfügigen Abänderungen einstimmig an.