Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Justizausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 102/1959
Zugehöriges Protokoll:GP VIII, SNr. 85
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 664
Dokument im Original

Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass die Volkszählung von 1951 keine geeignete Basis ist, um festzustellen, welche Gerichtssprengel das Slowenische als zusätzliche Amtssprache zulassen müssen. Dazu solle eine Minderheitenfeststellung erfolgen. Der Ausschuss nimmt die Regierungsvorlage mit geringfügigen Abänderungen einstimmig an.