Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 714/1976 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XIV, Beilagen-Nr. 306 |
In den Erläuterungen zum Gesetzestext wird festgehalten, dass die Republik Österreich alle Verpflichtungen zur Entschädigung, die dem Land durch den Staatsvertrag auferlegt worden sind, erfüllt habe. Das vorliegende Gesetz ziele daher als abschließende Regelung auf die Entschädigung von solchen physischen Personen ab, die heute in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Auf die Entschädigung bestehe aber kein Rechtsanspruch.