Regierungsvorlage
| Zu Gesetz: | BGBl Nr. 613/1977 |
|---|---|
| Materialtyp: | Regierungsvorlage |
| Nachweis: | GP XIV, Beilagen-Nr. 628 |
Die 25. OFG-Novelle soll den Kreis der Hinterbliebenenrentenbezieher erweitern. Sterbegeld soll auch Inhabern von Opferausweisen zustehen, wenn ihr Einkommen gering ist. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die Angleichung der OFG-Bestimmungen an neue KOVG-Regelungen bzw. durch die Abstimmung des Gesetzeswerkes auf die durch das neue Familienrecht geschaffene neue Situation. Die Regierungsvorlage geht auf einzelne im Begutachtungsverfahren des Gesetzesentwurfes eingebrachte Änderungswünsche ein und weist insbesondere die vom Arbeiterkammertag erhobene Forderung nach Vererbbarkeit von Ansprüchen zurück, weil das Prinzip der Vererbbarkeit von Leistungen dem österreichischen Recht grundsätzlich widersprechen würde.


