Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 500/1980 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XV, Beilagen-Nr. 329 |
Jugoslawien leistet eine Entschädigungszahlung für ehemals Österreichern gehörende Vermögenswerte, soweit sie nicht durch die Österreich im Staatsvertrag auferlegte Entschädigungsverpflichtung ohnehin schon behandelt worden sind. Im gegenständlichen Gesetz geht es um sogenannte Sonderfälle. Für die Weitergabe der unmittelbar der Republik Österreich zukommenden Globalsumme muss nun ein eigenes Gesetz beschlossen werden.