Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 543/1983 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XVI, Beilagen-Nr. 53 |
Eine Gesetzesänderung bei OFG, KOVG und Heeresversorgung ist notwendig, weil durch die Aufhebung des Wohnungsbeihilfengesetzes aus 1951 die Wohnungsbeihilfe auch für jene Versorgungsberechtigten wegfällt, die ihren Unterhalt ausschließlich aus den Zuwendungen bestreiten. Die Regierungsvorlage beabsichtigt eine Abgeltung dieses Verlustes durch die Erhöhung der Renten um jeweils öS 30.