Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 202/1985 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XVI, Beilagen-Nr. 568 |
Die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich aus der Aufhebung eines Paragrafen des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Bei der Gelegenheit wird hinsichtlich des § 58c der Charakter des Bescheides normiert, mit dem der Staatsbürgerschaftserwerb ausgesprochen wird, zuvor ist eine Bestätigung ausreichend gewesen. Damit wird nur einem Anliegen der Vollziehungsbehörde Rechnung getragen.