Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 25/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 296 |
Diese zweite Regierungsvorlage zum Nationalsozialistengesetz ist notwendig geworden, weil der Alliierte Rat gegen die am 24.7.1946 im Nationalrat beschlossene Fassung des Gesetzes Einspruch erhoben hat. Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die Erweiterung des Kreises der registrierungspflichtigen Personen sowie die Beschränkung der von den Sühnepflichten befreiten Personengruppen.