Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 749/1988 |
---|---|
Zugehöriges Protokoll: | GP XVII, SNr. 88 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP XVII, Beilagen-Nr. 853 |
Die Unterhaltsrenten für Emigranten werden erhöht. In den §§ 502ff werden für Emigranten Details des begünstigten Erwerbs von Anwartschaftszeiten geregelt: Sie können für die Zeit der Auswanderung (längstens aber bis zum 31.3.1959) Beiträge nachentrichten, wenn sie auf zuvor (seit dem 1.7.1927) angefallene Beitrags- oder Ersatzzeiten verweisen können.