Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 188/1988
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XVII, Beilagen-Nr. 311
Dokument im Original

Der Vertrag soll vermögensrechtliche Fragen mit der DDR regeln, die durch den Entzug österreichischer Vermögenswerte auf dem Gebiet der DDR nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind. Bereits im Kommuniqué von 1972, in dem die Anerkennung der DDR durch Österreich ausgesprochen worden ist, ist die Absicht formuliert, diese Fragen zu regeln. Nach dem Scheitern der Verhandlungen in den 1970er Jahren ist es zu einer Wiederaufnahme der Gespräche im Jahr 1984 gekommen. Die Verhandlungen haben sich schwierig gestaltet, weil die DDR Gegenforderungen aufgestellt und den österreichischen – im Staatsvertrag grundgelegten – Forderungsverzicht gegenüber „Deutschland“ auch auf sich bezogen hat. Ein innerstaatliches Gesetz ist notwendig, um die Globalsumme an jene Personen weiterzugeben, die einen individuellen Entschädigungsanspruch haben.