Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 285/1990 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XVII, Beilagen-Nr. 1284 |
Die Versorgungsleistungen nach dem KOVG und dem OFG sollen analog zur zusätzlichen Erhöhung der ASVG-Pensionen ebenfalls erhöht und einkommensschwache KOVG- und OFG-Rentenbezieher existenziell abgesichert werden. Ein eigenes Gesetz ist notwendig, weil der sonst wirksame Anpassungsfaktor bei einer zusätzlichen Erhöhung von ASVG-Pensionen nicht greift. Außerdem werden die Ausgleichstaxen erhöht.