Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 335/1993
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XVIII, Beilagen-Nr. 932
Dokument im Original

Die ungewöhnlich ausführlich begründende Regierungsvorlage betont, dass die 48. ASVG-Novelle, die eine Beitragsnachentrichtung für Zeiten der Emigration auch für Personen ohne Nachweis von Vorversicherungszeiten ermöglicht hat, „von den maßgeblichen Interessenvereinigungen der Opfer des NS-Regimes als eine nachhaltige Verbesserung mit Befriedigung anerkannt“ (S. 54) worden ist. Da aber diese Nachkaufsbegünstigung nur Personen betroffen hat, die bei der Emigration bereits acht Jahre oder älter gewesen sind, ist eine Ausdehnung auf alle Schulpflichtigen (also sechs Jahre oder älter) gefordert worden. Dem könne man sich nicht verschließen, zumal auch „das Klima in Fragen der Wiedergutmachung allgemein viel sensibler geworden“ (S. 54) sei. Angesichts verschiedener Äußerungen der Bundesregierung ist die Entschädigung der Opfer des NS-Regimes „noch nicht als endgültig abgeschlossen“ (S. 54) anzusehen.