Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 521/1993 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XVIII, Beilagen-Nr. 1093 |
Diese Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zielt ausdrücklich darauf ab, den Staatsbürgererwerb für Vertriebene zu erleichtern, indem eine Wohnsitzbegründung im Inland nicht mehr Voraussetzung sein soll. Diese Maßnahme wird explizit als „Beitrag zur Wiedergutmachung an den in den Jahren bis 1945 emigrierten (vertriebenen) Personen“ (S. 2) bezeichnet. Die Gebührenpflicht für derartige Wiedereinbürgerungen soll ebenso entfallen wie das Anhörungsrecht des Bundesministers für Inneres in bestimmten anderen Fällen.