Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Peter Kostelka (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 432/1995
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP XIX, Beilagen-Nr. 251
Dokument im Original

Der Initiativantrag der Abg. Peter Kostelka (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP), Peter Schieder (SPÖ) und Walter Schwimmer (ÖVP) bezweckt die Einrichtung des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus. Ausdrücklich wird in den Erläuterungen auf den 50. Jahrestag der Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus Bezug genommen und die Verpflichtung genannt, anlässlich dieses Jahrestages der Opfer zu gedenken sowie sich einzugestehen, dass auch viele Österreicher an den NS-Verbrechen beteiligt gewesen sind. Aus „moralische[r] Mitverantwortung“ (S. 6) sind mehrere Modelle erwogen worden, den Opfern zu helfen. Die Einrichtung eines Fonds scheint das geeignetste zu sein. Um die Hilfe unbürokratisch zu gestalten und aufwändige Verwaltungsverfahren zu vermeiden, wird auf einen Rechtsanspruch auf Unterstützung verzichtet. Neben der finanziellen Unterstützung der Opfer sollen auch wissenschaftliche Projekte zu den NS-Verbrechen und zum Opfergedenken gefördert werden. Der Fonds soll beim Nationalrat eingerichtet werden, um das Interesse der obersten Staatsorgane an dieser Angelegenheit zum Ausdruck zu bringen. Den Abgeordneten ist bewusst, dass – indem so den Organen der Gesetzgebung auch Exekutivaufgaben übertragen werden – ein „staatsrechtlicher Zwitter“ (S. 8) geschaffen wird, aber „[d]ie Besonderheit dieses Fonds rechtfertigt diese Ausnahme von den Grundsätzen des Staatsaufbaues“ (S. 8). Nach Schätzungen leben noch etwa 30.000 österreichische Opfer des Nationalsozialismus, der finanzielle Bedarf des Fonds ist jedoch nicht abschätzbar.