Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 433/1995 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP XIX, SNr. 40 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP XIX, Beilagen-Nr. 209 |
Die Regierungsvorlage wird durch einen Abänderungsantrag der Abg. Annemarie Reitsamer (SPÖ) und Gottfried Feurstein (ÖVP), dahingehend erweitert, dass nun auch Personen, die infolge einer Behinderung verfolgt worden sind – die "Opfer der sogenannten 'Euthanasie' und der Zwangssterilisation" (S. 2) –, sowie ihre Hinterbliebenen Anspruch auf die Leistungen des OFG erhalten. Ausdrücklich wird festgehalten, dass auch Personen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Sinnesbehinderung gemeint sind.