Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl I Nr. 139/1997 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XX, Beilagen-Nr. 886 |
Artikel 13 des Gesetzes ändert das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 ab. Die Grundrente wird erhöht, der Bezug von Krankengeld für Kriegsopfer (zwecks Vermeidung von Doppelbezügen) genau geregelt, die Zusammensetzung und Anzahl der Schiedskommissionen neu festgesetzt (Zusammenlegung der bisher sieben zu einer einzigen bundesweiten Schiedskommission), das Berufungsverfahren gestrafft.