Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 181/1998
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP XX, Beilagen-Nr. 1390
Dokument im Original

Das Gesetz soll regeln, wie Kunstgegenstände aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, nach Abschluss der Provenienzforschung an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger herausgegeben werden können. Die Provenienzforschung und die Kommission für Provenienzforschung arbeiten schon seit Anfang 1998, nachdem in den 1990er Jahren zum Thema Kunstraub geforscht worden ist und es einige Anlassfälle gegeben hat. Es geht um drei verschiedene Kategorien von Kunstgegenständen: 1) um solche „die im Zuge von Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz zurückbehalten wurden und als ‚Schenkungen‘ oder ‚Widmungen‘ in den Besitz der Österreichischen Museen und Sammlungen eingegangen sind“, 2) um solche, die „zwar rechtmäßig in das Eigentum des Bundes gelangt sind, jedoch zuvor Gegenstand eines Rechtsgeschäftes gewesen sind, das nach den Bestimmungen des sogenannten Nichtigkeitsgesetzes nichtig ist“, und 3) um solche, die „als herrenloses Gut in das Eigentum des Bundes übergegangen sind“ (S. 4).