Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 250/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 485 |
Das Gesetz bezweckt den Schutz der Wirtschaft vor Inflation, will aber wirtschaftlich schwächere Schichten nach Möglichkeit vor den Auswirkungen der währungspolitischen Maßnahmen schützen. Da „größere Banknotenhorte […] zumeist aus trüben Quellen [stammen]“ (S. 7), werden neben anderen Maßnahmen Banknoten auf ein Drittel ihres Nennwertes herabgesetzt, die Guthaben öffentlicher Kassen um 25%. Die ersten öS 150 werden jedoch im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Eine Vermögenszuwachsabgabe wird eingeführt, sie soll die politischen, die Kriegs- und die Nachkriegsgewinne treffen.