Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 166/1948 |
---|---|
Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 560 |
Das Gesetz versteht sich als Ergänzung zum Währungsschutzgesetz (BGBl 250/1947) und zielt darauf ab, "insbesondere die politischen, die Kriegs- und Nachkriegsgewinne" (S. 10) zu erfassen. Der Erlös der neuen Abgaben (auf Vermögen und auf Vermögenszuwachs) dient primär der Deckung von Bundesschuldverschreibungen und der Stabilisierung der Währung.