Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 165/1948 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 560 |
Die Regierungsvorlage bezieht sich auf zwei Gesetze, die – als Schritt auf dem Weg zu Konsolidierung der ökonomischen Verhältnisse – die Einführung einer einmaligen Abgabe auf a) Vermögen und b) Vermögenszuwachs bezwecken. Die Vermögenszuwachsabgabe soll insbesondere die „politischen, die Kriegs- und Nachkriegsgewinne erfassen“ (S. 10).