Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Finanz- und Budgetausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 165/1948
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 86
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 670
Dokument im Original

Der Ausschuss konkretisiert einige Bestimmungen des Vermögenszuwachsabgabegesetzes, definiert den Begriff „Vermögenszuwachs“ genauer und schafft Erleichterungen für jenen Teil des Vermögenszuwachses, der 1946 und 1947 auf legalem Weg erworben worden ist. Er formuliert auch die Bestimmungen über die Befreiung von der Vermögenszuwachsabgabe neu und bezieht Versorgungsbetriebe mit ein. Er behält die Abgabenskala (vor allem die Höhe der höchsten Abgabe) bei, führt aber neue Stufen ein und erhöht die Freibeträge. Die Abgabe ist in sechs Halbjahresraten zu entrichten, Stundungen werden ermöglicht. Das Vermögensabgabegesetz ist den Abänderungen im Vermögenszuwachsabgabegesetz nachgebaut. Die vorliegende Fassung des Vermögensabgabegesetzes bringt dem Budget wesentlich mehr, was auch notwendig ist, da die aufgrund des Währungsschutzgesetzes zu begebenden Bundesschuldverschreibungen (zu deren Deckung die Abgaben verwendet werden sollen) eine fixe Größe darstellen, die durch die Fassung der Regierungsvorlage nicht eingebracht worden wäre. Würde man die Abgabe auf einmal einheben, würde das die ruhige Fortentwicklung der Wirtschaft erschüttern, daher werden die Entrichtungstermine verlängert.