Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 81/1949 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 104 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 814 |
Der Ende 1948 eingesetzte Unterausschuss hat alle Abänderungsvorschläge beraten, die Geltungsdauer des Wiedereinstellungsgesetzes verlängert, Formulierungen verbessert, Härten ausgemerzt und vor allem den Wiedereinstellungsanspruch auf jene Dienstnehmer ausgeweitet, die ihren Dienstplatz ohne förmliche Auflösung (Kündigung) des Dienstverhältnisses verloren haben.