Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 35/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 734 |
Die Regierungsvorlage sieht vor, die Frist, bis zu welcher Ansprüche nach dem Gesetz geltend gemacht werden können, zu verlängern, da "sich eine erhebliche Anzahl österreichischer Staatsbürger noch in Kriegsgefangenschaft befinden" (S. 1).