Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Verfassungsausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 56/1947
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 41
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 281
Dokument im Original

Der Ausschuss erstreckt die von der Regierungsvorlage vorgesehene Frist für die Reaktivierung der zwischen 1934 und 1938 aufgelösten Vereine vom 31.3.1947 auf den 30.6.1947 und legt dem Nationalrat nur diese Abänderung zur Beschlussfassung vor, die Debatte weiterer Details wird an einen Unterausschuss verwiesen.