Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 67/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 302 |
Bisher ist der Vermögensverfall im Falle eines verstorbenen Beschuldigten nur dann auszusprechen gewesen, wenn die Einantwortung bereits abgeschlossen gewesen ist und schon früher eine Beschlagnahme erfolgt ist. Mehreren Angehörigen prominenter verstorbener Kriegsverbrecher ist es jedoch gelungen, das Vermögen schon vor der Beschlagnahme eingeantwortet zu bekommen. Nun sollen sich Verfallserkenntnisse auch auf Erben und Legatare erstrecken.