Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl I Nr. 101/2007 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XXIII, Beilagen-Nr. 297 |
Die im Rahmen des vorgezogenen Finanzausgleichs neu getroffene Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens betrifft auch das KOVG 1957, das im Artikel 12 des neuen Gesetzes abgeändert wird.