Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl I Nr. 16/2008 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XXIII, Beilagen-Nr. 304 |
Die Regierungsvorlage bezweckt die Angleichung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch im KOVG und im OFG an die seit 2006 günstigeren Bestimmungen des Heeresversorgungs- und des Impfschadengesetzes: Rentenanspruch soll schon ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% bestehen.